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1241. o. T. o. O.

Mesco Herzog von Oppeln ertheilt dem Bischof Thomas für die Güter der Kirche Uyasd (Ujest), Gosvencino (Kostenthal) und Stinavia (Steinau), was früher dem Grafen Sbrozlaus gehörte, Freiheit der dortigen Unterthanen von der Theilnahme an Kriegszügen ausser Landes. Diese Güter sollen vielmehr nur zur Vertheidigung einer der Landesfesten auf eigene Kosten Bewaffnete stellen, für Uyasd vier, für Gosvencino und Stinavia je drei. Wird das eigene Land angegriffen, müssen die Leute von hier wie die übrigen zur Vertheidigung Dienst thun. Bei allgemeinen Steuererhebungen (collectis) soll es im Belieben des Bischofs stehen, ob er die Angehörigen dieser Güter mit heranziehen will oder nicht. Von Gold- oder Silbergruben, oder sonstigen Metall- oder Salzfundstätten soll der Bischof allein den Zehnten haben und nicht minder auch alle Gefalle der hohen und niedern Gerichtsbarkeit.

Z. Nik. Kastellan von Kosel, Lorenz, Otto, Paul, Jaroslaus, Woyno, Marcus, Gothard Notar, Falco, Clemens, Jac., Barth. und A., Geistliche und Weltliche.


Or. Dom-Archiv KK. 30. Das Siegel fehlt, nur ein Eest der Siegelfäden von gelber Flockseide ist noch vorhanden. Stenzel, Bisthums-Urkunden aus dem lib. nig. des Domarchivs f. 412.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.



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